Richtlinien für Verkäufer

Bereits über 35 Kleidermärkte hat der Förderverein der Kindertagesstätte und der Grundschule Langewiesen e.V. bereits organisiert und durchgeführt. Das Interesse daran war jedes Mal sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite sehr groß. Damit dies weiterhin so bleibt, möchten wir Sie bitten, die folgenden Kriterien zu beachten:

  • Zum Verkauf können Sie anbieten: Kleidung für die kommende Saison bis Größe 176, Kinderwagen, Reisebetten, Autositze (ECE-R44/03 oder ECE-R44/04), Kinderstühle, Laufgitter, Spielzeug, Bücher, DVD, Kassetten u.ä..
  • Bitte bringen Sie uns ausschließlich saubere, gut erhaltene Waren, die Sie selber kaufen würden.
  • Kontrollieren Sie bitte die Taschen der Kleidungsstücke und vergewissern Sie sich, dass die Artikel in Ordnung und gewaschen sind!
  • Abgabe aller Artikel in Klappboxen bzw. Wäschekörben. Diese müssen mit der Verkäufernummer versehen sein.
  • MAXIMAL 2 KLAPPBOXEN/WÄSCHEKÖRBE KLEIDUNG inkl. SPIELZEUG (KIWA, Autositze, Fahrräder, große Spielwaren extra). Bitte nicht mit einem Berg überladen!!!
  • Bitte beachten Sie: Körbe, die eine Größe von Höhe 40 cm, Breite 50 cm, Länge 70 cm überschreiten (ca. Richtwerte), werden  NICHT angenommen!
  • Alle Artikel müssen mit einem Etikett versehen sein.
  • Schilder aus weißen, unbeschichteten Zeichenkarton – KEIN normales, dünnes Druckerpapier - Befestigung mit Geschenkband o.ä. (ca. 5 cm lang, damit Abschneiden möglich ist)
  • Runde Preise (keine 5 Cent oder 1 Cent am Ende des Preises)
  • zwei- oder mehrteilige Ware fest miteinander verbinden!
  • Kinderbetten, Laufgitter und andere Großteile bitte in einen Karton abgeben und mit einem Bild (im aufgebauten Zustand) versehen sowie den Bestandsteile beschriften
  • Spiele und Puzzle unbedingt auf Vollständigkeit und Elektrogeräte sowie Medien auf einwandfreie Funktion überprüfen und gut verschließen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Artikel übernehmen können.

Folgendes führt zum Ausschluss der Ware vom Verkauf:

  • Ware, die in Kartons oder Taschen abgegeben wird,
  • Kleidungsstücke, die nicht der Saison entsprechen,
  • fleckige, unsaubere oder beschädigte Kleidung,
  • verschmutztes Spielzeug, Kuschel- und Plüschtiere,
  • unvollständige oder nicht funktionierende Spielwaren,
  • Artikelschilder von anderen Kleidermärkten,
  • unübersichtliche Schilder oder Schilder aus Papier,
  • die Verwendung von aufgeklebten Schildern (Vorlage beachten!!!), Sicherheitsnadeln oder Kabelbinder
  • Kindersitze älter als 5 Jahre, fehlendes Prüfzeichen ECE-R44/03 oder ECE-R44/04
  • gebrauchte Unterwäsche (Bodys sind selbstverständlich erlaubt)
  • Hausschuhe, Strümpfe, Strumpfhosen (außer in Originalverpacktung!)
  • Ware, die über die vorgegebene Menge hinausgeht

Wir sind in Ihrem Sinne bei der Annahme und beim Auslegen der Ware sehr streng und behalten uns vor, unter Umständen tatsächlich Artikel vom Verkauf auszuschließen, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen. Vom Verkaufserlös erhält der Förderverein der Kindergartenstätte und der Grundschule Langewiesen e.V. 15 Prozent. - Der Auszahlungsbetrag wird auf den vollen Euro ab- bzw. aufgerundet.

Noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach.

Wie in jedem Jahr bemühen wir uns, um einen reibungslosen Ablauf und wünschen Ihnen viel Erfolg beim Verkauf und beim Stöbern.